Was soll ich tun, wenn ich den Rückstandshöchstgehalt (MRL) überschreite?

Es folgt ein Entscheidungsbaum für Pestizid-Rückstandshöchstgehalte, um sicherzustellen, dass das Unternehmen weiß, wann eine Überschreitung eingetreten ist.

Rückstandshöchstgehalt (MRL) von Pestiziden

Im Folgenden finden Sie einen Entscheidungsbaum, in dem erläutert wird, wann im Zusammenhang mit Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 eine Überschreitung des Rückstandshöchstgehalt (MRL) für Pestizidrückstände unter Berücksichtigung der Messunsicherheit (auf dem Analysenzertifikat zu finden, max. 50%) an die zuständige Behörde gemeldet werden muss oder nicht.  Rückstandshöchstgehalte finden Sie in der Pestiziddatenbank der Europäischen Kommission ((EU Pesticides Database (.eu)).

Entscheidungsbaum

Das Vorhandensein eines Gesundheitsrisikos wird durch einen Vergleich mit dem gesundheitsbezogenen Grenzwert festgestellt:
– der akuten Referenzdosis  (ARfD)* des Wirkstoffs oder, falls keine vorhanden ist, der annehmbaren täglichen Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI)** des Wirkstoffs.

Werden beide gesundheitsbezogenen Grenzwerte nicht überschritten, muss noch festgestellt werden, ob es sich bei dem Stoff um einen CMR-Stoff (krebserzeugend – erbgutverändernd – fortpflanzungsgefährdend) handelt. Bei der , ob ein Gesundheitsrisiko besteht, sollte die Messunsicherheit nicht berücksichtigt und daher das Analyseergebnis herangezogen werden. Für die praktische Ausarbeitung der oben genannten Punkte siehe den Entscheidungsbaum “ des Gesundheitsrisikos” auf der nächsten Seite.

ARfD

*Die ARfD ist die Menge einer Substanz, die Sie 1x erhalten können, ohne dass ein Gesundheitsrisiko besteht. Die ARfD ist also ein gesundheitsbezogener Grenzwert für die akute Aufnahme und kein Produktstandard. Die ARfD finden Sie in der Pestizid-Datenbank.

ADI

**Der ADI-Wert ist der gesundheitsbezogene Grenzwert für die Langzeitexposition. Dies ist die Menge einer Substanz, die Sie täglich über einen langen Zeitraum einnehmen können, ohne dass ein Gesundheitsrisiko besteht. Der ADI kann auch in der MRL-Pestiziddatenbank gefunden werden.

Bewertung des Gesundheitsrisikos des Entscheidungsbaums

Im Folgenden erfahren Sie, welche Schritte unternommen werden müssen, um zu beurteilen, ob ein Gesundheitsrisiko besteht und wann es gemeldet werden sollte oder nicht. Hierfür wird die Pestiziddatenbank und das PRIMO-Modell der EFSA ( residue intake model 3.1) verwendet. Im folgenden Entscheidungsbaum sind die Schritte aufgeführt, die befolgt werden müssen, um den Test ordnungsgemäß durchzuführen, ob ein Gesundheitsrisiko besteht. Auf der letzten Seite werden einige Beispiele gegeben.

*CMR-Stoffe: krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe. Handelt es sich bei einem Stoff um einen CMR-Stoff, wird dies in der EU-Pestiziddatenbank für den betreffenden Wirkstoff unter der Überschrift “Einstufung” angegeben. Nur wenn die Indikation 1a und/oder 1b gemeldet werden muss.

Beispiele

Beabsichtigt für den Fall, dass das Analyseergebnis für Pestizidrückstände höher als der Rückstandshöchstgehalt (MRL) ist, aber unter Abzug der Messunsicherheit unter oder gleich dem Rückstandshöchstgehalt (MRL) liegt.

Situation aus dem Entscheidungsbaum BeispielstoffReferenzwerteQuelleUnd?
Wurde keine ARfD festgelegt, weil sie nicht anwendbar ist, und heißt es: “nicht anwendbar”? >> jaFluodioxinilADI : 0,37 mg/kg KG/
TagARfD : N/A
DR07/
76DR07/76
Nicht melden
Wurde für den Wirkstoff eine akute Referenzdosis (ARfD) festgelegt? >> jaMetalaxylADI : 0,02 mg/kg KG/
TagARfD : 0,5 mg/kg KG
2010/28/EU 2010/28/EUMelden Sie, ob die Aufnahme in PRIMO 100% der ARfD >
Wurde eine akzeptable tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) festgelegt, aber keine ARfD? >> jaPyrazophosADI : 0,004 mg/kg KG/
TagARfD :
IMPR 1993Melden Sie, ob die Aufnahme in PRIMO 100% der ARfD >
Ist der Wirkstoff ein CMR*-Stoff (1a oder 1b)? >> jaAnthrachinon (Klassifikation Reg. 1272/2008-Carc 1B-H350)ADI :
ARfD :
 Reporting (Siehe Klassifizierung)
Wurde aufgrund unzureichender keine ARfD festgestellt? Darin heißt es: “nicht gesetzt wegen unzureichender Daten” >> jaChlorpyrifosADI : Nicht festgelegt aufgrund unzureichender
Daten
ARfD : Nicht festgelegt aufgrund unzureichender Daten
Verordnung (EU) 2020/18 Verordnung (EU) 2020/18Bericht
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