Checkliste für die Produktkennzeichnung von Lebensmitteln

Diese Seite ist über Etikettierung es stellt sicher das Etikette/ Anhänger den lokalen Normen der Niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit entspricht.

Was ist bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln zu beachten?

ArtikelErforderlich (ja/nein)Kommentare (deutsch)
1. Produktaufnahme / VorstellungskraftNeinProduktname entspricht nicht dem rechtlichen Namen der Ware
2. Kategorischer Name plus Ergänzung wie:JaBestimmte Zusätze müssen in den Bezeichnungen genannt werden, andere können im gleichen Blickfeld genannt werden. Nur das Vorhandensein von Proteinen und Wasser ist erforderlich, nicht die Menge an Wasser oder Proteinen. Falls zutreffend, muss der Zustand des Produkts zusammen mit dem Produktnamen angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Verpflichtungen zur Angabe der Beschaffenheit bestehen, wenn der Verbraucher sonst irregeführt werden könnte (dies betrifft z.B. , die eingefroren wurden und nun aufgetaut sind).
– Bei der Verwendung von Süß;
– Bei der Verwendung alternativer Inhaltsstoffe, die normalerweise nicht mit bewussten Produkten in Verbindung werden werden;
– bei Verwendung von Zucker(n) zusammen mit Süßungsmitteln;
– Bei Verwendung von Proteinen und/oder Wasser für mehr als 5% (für - und Fischprodukte);
– Bei Verwendung bestimmter (zur Fleischzubereitung … bestehend aus Fleischstücken (falls zutreffend)).
Und insbesondere die körperliche Verfassung
oder tiefgefroren;
– Aufgetaut (siehe Anmerkung);
– Bestrahlt;
– Pulver;
– konzentriert;
– geräuchert;
– Verpackt unter geschützter Atmosphäre.
3. InhaltsstoffeJaAllergene können noch einmal separat erwähnt werden, zählen aber nicht als Eine Art der Betonung. Vergessen Sie nicht zu erwähnen, um welche Art von Pflanzenöl es sich handelt. Diese Verpflichtung gilt nur für diejenigen Nanopartikel, die aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften bewusst auf der Nanoskala hergestellt wurden.
– Zutaten müssen in abnehmendem Gewicht aufgeführt werden;
– Pflanzliche und tierische Öle (gehärtet oder nicht);
– Angabe von Zusatzstoffen unter Kategoriebezeichnung, mit oder abgemeldet;
– QUID (charakteristische Inhaltsstoffe und/oder als Ergebnis von Ansätzen in Namen oder Bild auf dem Etikett);
– Allergene sind obligatorisch in der Zutatenliste aufgeführt und werden, falls vorhanden, dennoch als Prozesshilfsmittel erwähnt;
– GVO-Status (unmittelbar nach der betreffenden Zutat im Zutatenverzeichnis oder separat durch Sternchen);
– Obligatorische Erwähnung von “Nano” vor dem betreffenden Inhaltsstoff.
4. NettomengenmeldungJaOb das fest oder flüssig ist, hängt von der Dichte des Produkts oder von den nationalen ab.
– g/kg oder ml/l
Nettogewicht oder unter E-Sign abgefüllt
– Abtropfgewicht (falls zutreffend) bei Verwendung von Flüssigkeit usw.
5. AblaufdatumJaAbhängig von der Länge der in Tag, Monat und Jahr oder Monat und Jahr oder erwähnen Sie einfach das Jahr. Für die Haltbarkeit ist es auch möglich, durch einen Verweis auf eine andere Stelle auf dem Etikett usw. zu drucken / zu stanzen.
– Mindesthaltbarkeit ( best before) oder
– Mindesthaltbarkeit (used by) (für verderbliche Produkte wie gekühlte Fertiggerichte)
– Datum des Einfrierens (alles für bestimmte Produkte)
6. FreigabecodeJa/NeinObligatorisch, es sei denn, das Ablaufdatum wird als Loscode betrachtet.
7. Gleiches Sichtfeld:JaDiese Artikel müssen nicht unbedingt vor der aufgeführt werden, sondern nur in einem Sichtfeld.
Folgende Positionen müssen zusammen in einem Sichtfeld aufgelistet werden: Gesetzliche Bezeichnung der Ware (Nr. 2), Mengendeklaration (Nr. 5) und ggf. Der Alkoholgehalt in Volumenprozent.
8. Name des Importeurs oder Herstellers/Markeninhabers (verresponswortlich für die korrekten )JaBitte beachten Sie: die Empfehlung, diese Informationen mit den Informationen über den Verbraucherservice zu kombinieren
9. Herkunftsland, abhängig von den verschiedenen Wirkungsanalysen kann es in mehr Fällen zwingend erforderlich sein, den Ursprung anzugeben.Ja… obligatorisch für einige Erzeugnisse wie Olivenöl, Fisch (Angabe des Fanggebiets), unverarbeitetes Fleisch und unverarbeitetes und .

10. HinweiseNein, aber… ist verpflichtet, wenn das Produkt ohne diese Informationen nicht korrekt verwendet werden kann oder nach falscher unsicher ist.
– Lagerbedingungen;
– Gebrauchsanweisung und/oder
– Zubereitungsanleitung.

11. Warnungen usw.Ja, falls zutreffendNicht verpflichtend nach der neuen Verordnung. Alle Warnungen müssen im selben Sichtfeld wie ein handelsüblicher legaler Name angezeigt werden.
– Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren.
– Kann … (Allergenname) … enthalten (freiwillig)
– Alkohol >1,2%
– Koffein (hoher Koffeingehalt) oder enthält Koffein (ab einem bestimmten Gehalt in Produkten wie Erfrischungsgetränken).
– Vorhandensein von Aspartam (oder enthält eine Phenylalaninquelle).
– Vorhandensein von Polyolen (übermäßiger Gebrauch kann eine abführende Wirkung haben).
– AZO-Farbstoffe: “… die Aktivität oder Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen kann”.
– Lakritz.
– Phytosterin.
– Wenn eine Wursthaut nicht essbar ist, muss dies angegeben werden.
12. NährwertdeklarationJa und in dieser Reihenfolge erforderlichDeklaration pro 100g oder 100ml und freiwillig pro Portion (geben Sie an, wie groß eine Portion ist).
Energie, Fett, davon gesättigt, , davon Zucker, Eiweiß und .
13. Freiwillige Nährwertdeklaration Deklaration pro 100g oder 100ml und freiwillig pro Portion (geben Sie an, wie groß eine Portion ist). Wenn in signifikanten Mengen vorhanden
Zusätzlich zu den obligatorischen sieben Nährwerten besteht die Möglichkeit, einen oder mehrere der folgenden Werte anzugeben:
– Einfach ungesättigt (Fett);
– Mehrfach ungesättigt (Fett);
– Polyole;
;
– Phasen;
– Mineralien und Vitamine.
14. Nährwertangabe in Prozent der Referenzaufnahme (RI)Nein, nichte erforderlich 
15. Qualitätserklärung Name des Herstellers
– Telefonnummer Verbraucherservice;Straße und Hausnummer (Besuchs- oder Postanschrift oder Antwortnummer oder Postfach)
– Verantwortlich für Produktinformationen / .Name der Stadt (und ggf. Land).
16. EAN (Barcode)JaAber nicht aus dem (Commodities-)Law
17. RecyclingNein, nicht von der EU Vo. Nr. 1169/2011In bestimmten Ländern ist dies obligatorisch, jedoch nicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1169/2011.
– Materialidentifikation;
– Recycling Symbole.
18. VermarktungNeinSiehe EU-Verordnung 1924/2006 und FNLI-Handbuchansprüche. Achten Sie auf Konsequenzen in Bezug auf QUID (quantitative )
– Nährwert- und/oder gesundheitsbezogene Angaben;
– Die Verwendung von Bildern / Bildern zur Unterstützung der Produkterfahrung.
19. Verwenden Sie Anweisungen usw.NeinSiehe Reglement Vo. Nr. 834/2007. Überprüfen Sie die Nutzungsbedingungen.
– Der Begriff “natürlich/traditionell etc.”.
– Keine künstliche … Aromen, Duft- oder Farbstoffe usw.
– … Name … Kostenverlust (o.Ä.);
– Geeignet für Vegetarier oder Veganer;
– Bio;
– Fairtrade oder Rainforest Alliance etc.
TwitterFacebookLinkedInPin It

Weitere Artikel

Kunden und Besucher dieser Seite 'Checkliste für die Produktkennzeichnung von Lebensmitteln' haben sich auch die unten aufgeführten Artikel und Handbücher angesehen: