Allgemeine Geschäftsbedingungen QAssurance BV.

Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der QAssurance BV mit Sitz in Rotterdam, Van Nelleweg 1, 3044 BC, die bei der Handelskammer hinterlegt sind.

QAssurance BV

Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen von QAssurance BV, mit Sitz in Rotterdam, Van Nelleweg 1, 3044 BC, ein bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 30214560 eingetragenes Unternehmen.

Artikel 1 Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Verträge und Verpflichtungen von QAssurance BV, im Folgenden Auftragnehmer genannt, mit Dritten, im Folgenden Auftraggeber genannt, bzw. deren Rechtsnachfolgern.

1.2 Alle Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich. Verträge kommen erst nach einer schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers an den Auftraggeber und nach Unterzeichnung der Verträge in zweifacher Ausfertigung durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer zustande.

1.3 Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, dass sie vom Auftragnehmer akzeptiert und mit einer Unterschrift bestätigt wurden.

Artikel 2 Preisgestaltung

2.1 Das Honorar für einen Auftrag besteht aus einer Vorausberechnung, auf deren Grundlage der tatsächliche Preis durch Nachkalkulation oder auf der Grundlage eines vorab vereinbarten Festpreises berechnet wird.

2.2 Alle zusätzlichen , einschließlich etwaiger Verwaltungskosten, Reise- und Unterbringungskosten und Reisezeit, werden im Preis gemäß den Standardhonoraren des Auftragnehmers berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

2.3 Es steht dem Auftragnehmer frei, während eines Auftrags Preisänderungen vorzunehmen, wenn Gesetzesänderungen, Sozialabgaben, Prämien oder andere staatliche oder andere gesetzliche Bestimmungen zu einer Erhöhung der Kosten für den Auftragnehmer führen. Es steht dem Auftragnehmer frei, diese Erhöhung zum Zeitpunkt des Auftragsbeginns an den Auftraggeber weiterzugeben.

Artikel 3 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Rechnungsstellung erfolgt in gleichen zweiwöchigen Raten oder, wenn die Dauer des Auftrags weniger als einen Monat beträgt, zu dem im angegebenen Zeitpunkt des Auftragsendes, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

3.2 Die Zahlung der Rechnung hat innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Zahlung erfolgt ausschließlich und direkt an den Auftragnehmer und ist erfolgt, sobald der Auftragnehmer tatsächlich über die Zahlung verfügen kann.

3.3 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden ab dem Fälligkeitstag die gesetzlichen Zinsen berechnet, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Wenn der Auftraggeber in Verzug ist oder der Auftragnehmer auf andere Weise eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht erfüllt, werden alle angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten für die Einforderung der Zahlung vom Auftraggeber geduldet.

3.4 Bei ausbleibender Zahlung kann der Auftragnehmer die Ausführung des Auftrags individuell aussetzen.

3.5 Im Falle der Liquidation, des (drohenden) Konkurses oder des Zahlungsaufschubs des Auftraggebers sind die Verpflichtungen des Auftraggebers sofort fällig und zahlbar.

3.6 Wenn der Auftrag von mehreren Auftraggebern erteilt wurde, haften alle Auftraggeber gemeinsam für die Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen.

Artikel 4 Inhalt und Ausführung des Auftrags

4.1 Der Auftragnehmer wird den Inhalt des Auftrags schriftlich festhalten. Im Vertrag wird auch die Art und Weise der Ausführung des Auftrags und der Vorausberechnung festgelegt.

4.2 Der Auftragnehmer führt alle Verträge nach bestem und Gewissen und gemäß den Anforderungen der guten fachlichen Praxis aus. Wenn sich nach der Annahme des Auftrags herausstellt, dass dieser aufgrund von dem Auftragnehmer unbekannten Umständen nicht ausgeführt werden kann, hat der Auftragnehmer das Recht, zu verlangen, dass der Auftrag so geändert wird, dass eine Ausführung möglich ist.  Wenn und soweit es für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erforderlich ist, hat der Auftragnehmer das Recht, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.

4.3 Der Auftragnehmer kann in Absprache mit dem Auftraggeber die Zusammensetzung des Teams des Auftragnehmers ändern, wenn der Auftragnehmer der Meinung ist, dass dies für die Ausführung des Auftrags erforderlich ist. Die Änderung darf die der auszuführenden Arbeiten nicht mindern oder die Kontinuität des Auftrags beeinträchtigen. In Absprache kann ein Teamwechsel auch auf Wunsch des Auftraggebers erfolgen.

4.4 Der Auftraggeber akzeptiert, dass der Zeitplan des Auftrags beeinflusst werden kann, wenn die Parteien zwischenzeitlich vereinbaren, die Vorgehensweise, die Arbeitsmethode oder den des Auftrags und/oder der daraus resultierenden Arbeit zu erweitern oder zu ändern. Wenn eine solche Anpassung zu Mehrarbeit führt, wird dies dem Auftraggeber als zusätzlicher Auftrag bestätigt. Wenn der Auftragnehmer auf Wunsch oder mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers Arbeiten oder andere Leistungen erbracht hat, die außerhalb des Inhalts oder des Umfangs der vereinbarten Leistungen liegen, werden diese Tätigkeiten oder Leistungen vom Auftraggeber gemäß den geltenden Tarifen des Auftragnehmers vergütet.

Artikel 5: Dauer und Beendigung des Auftrags

5.1 Die Dauer und die Lieferzeit des Auftrags basieren auf der Vorausberechnung des Auftragnehmers. Die Vorausberechnung ist indikativ, es sei denn, dass eine bestimmte Lieferzeit ausdrücklich schriftlich garantiert wird.

5.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle , von denen der Auftragnehmer angibt, dass sie für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erforderlich sind, dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung des Auftrags auszusetzen und/oder dem Auftraggeber die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

5.3 Bei höherer Gewalt und anderen Umständen, die so beschaffen sind, dass dem Auftragnehmer die Erfüllung des Vertrages berechtigterweise zugemutet werden kann, einschließlich Krankheit, wird die Lieferzeit um den Zeitraum verlängert, der dem Fortbestehen dieser Umstände entspricht. Außer bei grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers berechtigt die Überschreitung der Lieferfrist den Auftraggeber weder zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung des Vertrags noch zu Schadensersatz.

Artikel 6: Eingehen eines Arbeitsverhältnisses durch den Auftraggeber mit einem Arbeitnehmer

6.1 Während der Laufzeit des Vertrages oder innerhalb eines Jahres nach dessen Beendigung ist es dem Auftraggeber untersagt, direkt mit dem Auftragnehmer einen Arbeitsvertrag zu schließen oder einen des Auftragnehmers einzustellen, es sei denn, dies wurde mit dem Auftragnehmer vereinbart.

Artikel 7: Vertraulichkeit

7.1 Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen , die sie im Rahmen ihres Vertrages voneinander oder von einer anderen Quelle erhalten haben, vertraulich zu behandeln.

Artikel 8: Geistiges Eigentum

8.1 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 7 der Bedingungen behält sich der Auftragnehmer die Rechte und Befugnisse vor, die ihm auf der Grundlage des Urheberrechtsgesetzes zustehen.

8.2 Alle vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Berichte, , Entwürfe, Modelle, Techniken, Instrumente und Software, die im Auftrag enthalten sind, bleiben Eigentum des Auftragnehmers und sind ausschließlich für die Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt. Diese dürfen vom Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

8.3 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die bei der Ausführung der Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 9: Auflösung

9.1 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 3 wird der Vertrag ohne gerichtliche Intervention nach einer schriftlichen Erklärung zu dem Zeitpunkt aufgelöst, an dem der Auftraggeber für insolvent erklärt wird, einen vorläufigen Zahlungsaufschub beantragt oder durch Pfändung, Vormundschaft oder auf andere Weise die Verfügungsgewalt über sein Vermögen oder Teile davon verliert, es sei denn, der Treuhänder oder Verwalter verliert die Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Nachlassschuld.

9.2 Wenn der Auftragnehmer nach dem Zustandekommen des Vertrages Kenntnis von Umständen erhält, die den Auftraggeber betreffen, oder wenn die vom Auftragnehmer geforderte für die Erfüllung der Verpflichtungen nicht geleistet wird und der Auftragnehmer guten Grund hat zu befürchten, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen.

9.3 Infolge der Auflösung werden die bestehenden Forderungen sofort fällig. Der Auftraggeber haftet für den vom Auftragnehmer erlittenen Schaden, einschließlich des entgangenen Gewinns.

Artikel 10: Beschwerden

10.1 Im Falle einer nachweisbaren mangelhaften Leistung des Auftragnehmers kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen, indem er dies dem Auftragnehmer spätestens sieben Tage nach Feststellung per Einschreiben mitteilt, wobei eine Frist von mindestens dreißig Tagen einzuhalten ist.

10.2 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der vorgenannten Frist Beschwerde eingelegt hat und/oder der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine Gelegenheit gegeben hat, die zu beheben, erlischt das Recht auf Beschwerde.

10.3 über Rechnungen müssen spätestens sieben Tage nach Erhalt der Rechnung schriftlich eingereicht werden.

Artikel 11: Haftung

11.1 Die Haftung des Auftragnehmers für direkten Schaden ist in jedem Fall pro Ereignis auf 50 % des in Rechnung gestellten oder zu stellenden Betrags begrenzt. Der Auftragnehmer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden.

11.2 Die in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen entfallen, wenn dem Auftragnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann und der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich mitgeteilt hat.

Artikel 12: Geltendes Recht und Streitigkeiten

12.1 Auf jeden Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer findet das niederländische Recht . Alle Streitigkeiten, die sich aus einem Rechtsverhältnis zwischen den Parteien, auf das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden in erster Instanz ausschließlich vom zuständigen Gericht des Bezirks Rotterdam entschieden.

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